Lazi Studios – Inhaber Dominik Lazi · Schlösslesweg 48, 73732 Esslingen am Neckar · Stand Juni 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen zwischen Lazi Studios, Inhaber Dominik Lazi, Schlösslesweg 48, 73732 Esslingen am Neckar (nachfolgend „Auftragnehmer“ oder „Lazi Studios“), und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Die AGB gelten in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(4) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die das Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Leistungsgegenstand
(1) Lazi Studios erbringt insbesondere folgende Leistungen: Produktion von Video- und Foto-Content, Videoschnitt und Bildbearbeitung, Animation und Grafik, Social-Media- und Content-Erstellung, Werbe- und Influencer-Dienstleistungen, Beratung sowie die Durchführung von Seminaren und Workshops und die Vermietung von Eventequipment.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem gesonderten Vertrag. Beschreibungen in Angeboten, Exposés oder auf der Website stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien dar.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Vertragserfüllung erforderlichen Leistungen ganz oder teilweise durch fachkundige Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Kostenvoranschläge sind unverbindlich.
(2) Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers in Textform (z. B. E-Mail) oder durch Beginn der Leistungsausführung zustande.
(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.
§ 4 Preise, Zusatz- und Nebenkosten
(1) Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG; es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen und erhoben.
(2) Reisekosten, Fahrtkosten, Spesen, Material-, Lizenz-, Versand- und Fremdkosten sowie Kosten für besondere Leistungen werden gesondert berechnet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(3) Vom Auftraggeber nachträglich gewünschte Änderungen oder Zusatzleistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen (z. B. zusätzliche Korrekturschleifen, Mehraufwand bei Dreh oder Schnitt), werden nach Aufwand zu den jeweils gültigen Sätzen des Auftragnehmers vergütet.
§ 5 Zahlungsbedingungen und Verzug
(1) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Vorschüsse bzw. Abschlagszahlungen zu verlangen. Bei umfangreichen Projekten kann eine Anzahlung von bis zu 50 % der voraussichtlichen Auftragssumme vor Leistungsbeginn vereinbart werden.
(3) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen (gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte, gegenüber Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz). Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(4) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer rechtzeitig, vollständig und kostenfrei alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Materialien, Zugänge, Drehorte und Freigaben zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass er über alle erforderlichen Rechte verfügt (insbesondere Einwilligungen abgebildeter Personen, Haus- und Drehgenehmigungen, Marken-, Musik- und sonstige Nutzungsrechte an beigestellten Inhalten) und stellt den Auftragnehmer insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
(3) Verzögert sich die Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Hierdurch entstehende Mehrkosten (z. B. Wartezeiten, erneute Anfahrt) trägt der Auftraggeber.
§ 7 Termine, Fristen und Verzug
(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Liefer- und Leistungstermine verschieben sich angemessen bei Ereignissen höherer Gewalt sowie bei verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung des Auftraggebers.
(3) Gerät der Auftragnehmer in Verzug, ist dem Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist zu setzen.
§ 8 Abnahme
(1) Soweit die Leistung Werkcharakter hat (z. B. fertiges Video, Schnittfassung), erfolgt eine Abnahme. Der Auftraggeber prüft die Leistung unverzüglich und erklärt die Abnahme in Textform.
(2) Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung wesentliche Mängel in Textform rügt oder die Leistung in Gebrauch nimmt bzw. veröffentlicht.
(3) Sofern nicht anders vereinbart, sind im Leistungsumfang bis zu zwei Korrekturschleifen enthalten. Weitere Korrekturen werden nach Aufwand berechnet.
§ 9 Nutzungsrechte und Urheberrecht
(1) Der Auftragnehmer bleibt Urheber der von ihm erstellten Werke (z. B. Filme, Fotos, Grafiken, Konzepte). Die erstellten Werke sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Nutzungsrechte werden dem Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung im vertraglich vereinbarten Umfang eingeräumt. Bis dahin ist eine Nutzung, Veröffentlichung oder Weitergabe nicht gestattet.
(3) Ohne abweichende Vereinbarung erhält der Auftraggeber ein einfaches, räumlich und inhaltlich auf den vereinbarten Zweck beschränktes Nutzungsrecht am final gelieferten Material. Eine Übertragung an Dritte, Bearbeitung, Umgestaltung oder Nutzung für andere als die vereinbarten Zwecke bedarf der gesonderten Zustimmung und ggf. zusätzlichen Vergütung.
(4) Eine Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte oder ein Buy-out (zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt) bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung und gesonderten Vergütung.
(5) Rohmaterial, Projektdateien, Zwischenstände und nicht freigegebene Aufnahmen verbleiben beim Auftragnehmer und werden nicht herausgegeben, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(6) Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf den erstellten Werken in angemessener Weise als Urheber genannt zu werden.
§ 10 Eigenwerbung und Referenznutzung
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die für den Auftraggeber erstellten Arbeiten nach Veröffentlichung zu Zwecken der Eigenwerbung und als Referenz zu verwenden (z. B. auf Website, Social Media, in Portfolios), sofern keine überwiegenden berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.
(2) Der Auftraggeber kann der Referenznutzung aus berechtigtem Grund in Textform widersprechen.
§ 11 Persönlichkeits- und Bildrechte
(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass für alle abgebildeten Personen die erforderlichen Einwilligungen zur Aufnahme und Veröffentlichung (Model-Release) vorliegen, soweit diese Personen aus seinem Verantwortungsbereich stammen.
(2) Werden vom Auftragnehmer eingesetzte Personen abgebildet, holt der Auftragnehmer die entsprechenden Einwilligungen ein.
(3) Die Parteien beachten die Vorgaben des Kunsturhebergesetzes (KUG) sowie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
§ 12 Werbekennzeichnung (Influencer-Leistungen)
(1) Bei Werbe- und Influencer-Leistungen sind die gesetzlichen Kennzeichnungspflichten (z. B. „Werbung“ / „Anzeige“) zu beachten.
(2) Der Auftraggeber ist für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm vorgegebenen Werbeaussagen verantwortlich und stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter wegen wettbewerbs-, marken- oder kennzeichnungsrechtlicher Verstöße frei, soweit diese auf Vorgaben des Auftraggebers beruhen.
§ 13 Beratung, Seminare und Workshops
(1) Anmeldungen zu Seminaren und Workshops erfolgen in Textform und werden mit der Bestätigung des Auftragnehmers verbindlich.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Veranstaltungen bei zu geringer Teilnehmerzahl, Erkrankung des Referenten oder höherer Gewalt abzusagen oder zu verlegen. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Fall erstattet; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
(3) Bei Absage durch den Teilnehmer/Auftraggeber gelten die Stornoregelungen in § 14 entsprechend.
(4) Beratungsleistungen stellen keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung im Sinne der jeweiligen Berufsgesetze dar, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
§ 14 Stornierung und Ausfallhonorar
(1) Sagt der Auftraggeber einen verbindlich vereinbarten Termin (z. B. Dreh, Workshop) ab, ist der Auftragnehmer berechtigt, ein Ausfallhonorar zu berechnen: bei Absage ab 14 Tagen vor dem Termin 25 %, ab 7 Tagen vor dem Termin 50 % und ab 48 Stunden vor dem Termin 80 % des vereinbarten Honorars.
(2) Bereits angefallene Fremd-, Material- und Reisekosten sowie nicht stornierbare Buchungen sind in voller Höhe zu erstatten.
(3) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 15 Vermietung von Equipment
(1) Vermietetes Equipment (z. B. Zelte, Kamera-, Licht- und Tontechnik) bleibt Eigentum des Auftragnehmers. Eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist ohne Zustimmung unzulässig.
(2) Der Mieter hat das Equipment pfleglich und bestimmungsgemäß zu behandeln, die Bedienungs-, Aufbau- und Sicherheitshinweise (insbesondere Wetter- und Sturmhinweise bei Zelten) zu beachten und es vor Verlust, Diebstahl und Beschädigung zu schützen.
(3) Der Mieter haftet während der Mietzeit für Verlust, Diebstahl, Beschädigung und unsachgemäßen Gebrauch (ausgenommen normaler Verschleiß) sowie für Schäden, die durch unsachgemäßen Auf- oder Abbau entstehen, und für die Verkehrssicherheit am Einsatzort.
(4) Der Auftragnehmer kann eine Kaution verlangen. Das Equipment ist zum vereinbarten Zeitpunkt vollständig, gereinigt und im überlassenen Zustand zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe ist der Auftragnehmer berechtigt, für jeden weiteren angefangenen Tag den vereinbarten Tagesmietzins zu berechnen.
(5) Festgestellte Schäden werden in einem Übergabe-/Rückgabeprotokoll dokumentiert. Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten trägt der Mieter im Rahmen seiner Haftung.
§ 16 Eigentumsvorbehalt
(1) Gelieferte Waren und Datenträger bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Eingeräumte Nutzungsrechte stehen unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung (vgl. § 9).
§ 17 Gewährleistung und Mängel
(1) Der Auftragnehmer leistet Gewähr für die vertragsgemäße Erbringung der Leistung nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge hat der Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung) innerhalb angemessener Frist.
(3) Unternehmer haben offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Bereitstellung, in Textform anzuzeigen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Fristen.
(4) Eine bestimmte künstlerische oder gestalterische Auffassung schuldet der Auftragnehmer nicht; Geschmacksfragen begründen keinen Mangel.
§ 18 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ferner nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur in dem Umfang, in dem der Schaden auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber eingetreten wäre.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
§ 19 Höhere Gewalt
(1) Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, Unwetter, Epidemien/Pandemien, behördliche Anordnungen, Streik, Ausfall von Kommunikationsnetzen, schwere Erkrankung) befreien die Parteien für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht.
(2) Termine verschieben sich entsprechend. Schadensersatzansprüche wegen solcher Verzögerungen sind ausgeschlossen.
§ 20 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien behandeln alle als vertraulich gekennzeichneten oder erkennbar vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragsdurchführung.
(2) Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort.
§ 21 Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG.
(2) Soweit der Auftragnehmer im Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien bei Bedarf einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO).
(3) Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung unter www.lazi-studios.de.
§ 22 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers (Esslingen am Neckar).
(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie Nebenabreden bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses.
(4) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet und nicht bereit.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.